Abteilungen und Sachgebiete

Betäubungsmittelwesen; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Hospizen

Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Einrichtungen der Rettungsdienste sowie Einrichtungen, in denen eine Behandlung mit dem Substitutionsmittel Diamorphin stattfindet, sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.


Beschreibung

Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere

  • ob die vorgeschriebenen Karteikarten und Betäubungsmittelbücher verwendet, ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden
  • ob die Bestimmungen über das Verschreiben der Betäubungsmittel beachtet wurden
  • ob die Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt werden und gegen unbefugte Entnahme gesichert sind
  • ob Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln gefertigt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Gesundheitsberatung und Gesundheitszeugnisse

Gesundheitsamt

Rudolph-Glauber-Straße 28
97753 Karlstadt

 Telefon: 09353 793-1600
 Fax: 09353 793-7600