Abteilungen und Sachgebiete

Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Das örtlich zuständige Landratsamt berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.


Beschreibung

Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Landratsamt empfohlen.

Für Sie zuständig

Wohnungsbauförderung

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Herr Schwab
Zu finden in: Zimmer Nr. 222
 Telefon: 09353 793-1273
 Fax: 09353 793-7273

 Frau Christ
Zu finden in: Zimmer Nr. 221
 Telefon: 09353 793-1278
 Fax: 09353 793-7278