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Eigenwohnungen für Menschen mit Behinderung; Förderung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnungen (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).


Beschreibung

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau einer behindertengerechten Sanitärausstattung, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnungen ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 € erhalten.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnungen bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Fristen

keine

 - Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
  • Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
  • Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Wohnungsbauförderung

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Herr Schwab
Zu finden in: Zimmer Nr. 222
 Telefon: 09353 793-1273
 Fax: 09353 793-7273

 Frau Christ
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