Abteilungen und Sachgebiete
Eigenwohnungen für Menschen mit Behinderung; Förderung
Beschreibung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau einer behindertengerechten Sanitärausstattung, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnungen ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 € erhalten.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Voraussetzungen
Fristen
keine
Formulare
- Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Wohnungsbauförderung
Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |
E-Mail: Wohnungsbaufoerderung@Lramsp.de