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Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Naturschutzfachliche Beurteilung

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inkl. Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030.


Beschreibung

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten erhalten und entwickelt. Das VNP Wald honoriert dabei beispielsweise die Fortführung der traditionellen Nutzung bei Mittelwäldern. In diesen zweistufig aufgebauten Bestände wird die Oberschicht (häufig Eiche) als Bauholz genutzt, während in der Unterschicht jeweils eine Teilfläche als Brennholz jährlich genutzt wird. Dadurch entwickeln sich sehr lichte Bestände mit einer immensen Artenfülle.

Zahlreiche Maßnahmen des VNP Wald gleichen dem Waldeigentümer einen Nutzungverzicht (Erhalt von Biotopbäume und von Totholz sowie vollständiger Nutzungsverzicht) aus, von dem eine Vielzahl an gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rotmilan oder Hirschkäfer profitieren.

Die naturschutzfachliche Beurteilung der Maßnahme als Voraussetzung für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt/kreisfreien Stadt.

Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

Für Sie zuständig

Land- und Forstwirtschaft

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Rohner
 Telefon: 09353 793-1800