Abteilungen und Sachgebiete

Infektionsschutzbelehrung; Lebensmittelpersonal;

Die Gesundheitsämter und die von diesen beauftragten Ärzte belehren das Lebensmittelpersonal vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn in infektionshygienischer Hinsicht.


Beschreibung

Personen dürfen gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten (z.B. Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen) erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie

  • über die in § 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
  • nach der Belehrung schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.
     

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz informieren, die Sie online auf unserer Seite absolvieren können.

Anmeldung zur Online-Belehrung: Infektionsschutzbelehrung gemäß §43 IfSG

Schritt für Schritt erklärt:

1. Wunschtermin wählen
Über den Link https://msp.gotzg.deexterner Link gelangen Sie zum Terminbuchungssystem. Hier wählen Sie Ihren Wunschtermin für die Online-Belehrung aus. Die Teilnahmegebühr von 28 Euro wird bei Anmeldung entrichtet. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Giropay (Onlineüberweisung)
  • Kreditkarte
  • PayPal
  • Überweisung per Vorkasse (nur möglich über die Hotline Tel. 02182 – 850765 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeitraum ca. 4 Tage)

2. Anmeldung zum Belehrungstermin
Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Geräte müssen über eine Kamera oder eine Webcam verfügen.

3. Legitimationsprüfung
Per Video-Chat werden Sie kurz zugeschaltet und zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Vergleich mit der bei Terminbuchung übermittelten Ausweisnummer erfolgen kann.

4. Zugangs-Code
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und können dann aus einer von 23 Sprachen auswählen, die als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet sind.

5. Belehrungsfilm
Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

6. Test
Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 8 Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
Bei Fragen zur Belehrung nach §43 IfSG oder den Inhalten des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Nummer: 09353 793-1612 oder 09353 793-1605 an uns.

7. Bescheinigung
Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung die bundesweit gültig ist, auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Sollten Sie ein Schülerpraktikum absolvieren, wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die zuständigen Ansprechpartner, da für Schülerpraktika keine Gebühren anfallen.

   

Formulare

Infektionsschutzgesetz Infektionsschutzgesetz, 10 KB
Zweijährliche Belehrung

  

 - Kosten

Gebühr nach der Gebührenordnung für die Gesundheitsverwaltung
 

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Gesundheitsberatung und Gesundheitszeugnisse

Gesundheitsamt

Rudolph-Glauber-Straße 28
97753 Karlstadt

 Telefon: 09353 793-1600
 Fax: 09353 793-7600

Ihre Ansprechpartner
 Frau Öder
Zu finden in: Zimmer Nr. 239
 Telefon: 09353 793-1612
 Fax: 09353 793-7603

 Frau Scharkus
 Telefon: 09353 793-1605
 Fax: 09353 793-7613