Keine Plastiksäcke erlaubt bei der Garten- und Grünabfallsammlung

Bei der Garten- u. Grünabfallsammlung vom 06. April bis zum 03. Juni werden sperrige, gebündelte Grünabfälle gesammelt. Gras, Laub, Moos und andere nicht sperrige Abfälle werden deshalb nur aus Kulanz mitgenommen, die maximale Menge beträgt 1 Kubikmeter pro Anwesen.

Voraussetzung dafür ist aber, dass ein zügiges Einladen möglich ist. Dafür kann man z. B. große Körbe, Wannen oder wiederverwendbare Gartenabfallsäcke nutzen.

Auf keinen Fall dürfen Plastiksäcke verwendet werden.    
Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Abfuhr, da massenhaft Säcke mühsam entleert und oft aufgeschnitten zurückgelassen werden mussten.

Grüngut in Plastikrot
Plastiksäcke werden grundsätzlich nicht entleert oder mitgenommen.


Ausnahme: nur dafür ausgelegte wiederverwendbare Mehrweg-Gartenabfallsäcke, wie z.B. die sogenannten Pop Up –Säcke werden entleert und zurückgelassen.


Grünabfall Mehrwegsack-1
Abbildung: solche Säcke können verwendet werden


Die weiteren Regeln für die Bündelsammlung:

  • Zum Bündeln nur kompostierbares Material verwenden, wie z. B. Paketschnur; keinen Draht oder Kunststoffbänder. Lose Laub- und Grashaufen werden nicht mitgenommen.
  • Die Bündel dürfen höchstens 40 kg wiegen und maximal 1,50 m lang sein und müssen am Abfuhrtag um 6.00 Uhr bereitliegen.
  • Bitte informieren Sie uns auch, wenn der Bereitstellungsort nicht erkennbar zu Ihrem Grundstück gehört (z.B. „hinterer“ oder „zweiter“ Gartenzugang).
  • Ansprechpartner: Fa. Kirsch + Sohn, Tel. 09351/950-0, E-Mail info@kirsch-und-sohn.de.
  • Ganze Bäume, große Wurzelstöcke, Biomüll oder große Mengen Laub und Grasschnitt (mehr als 1 m³) werden nicht mitgenommen.
  • Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Alle Termine sind im Abfallkalender veröffentlicht und können auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.