Pressemitteilung zum Klostersee in Trennfeld

03.07.2019

Nach der Bayerischen Badegewässerverordnung (Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer) werden die Badeseen einmal in der Vorsaison (meist April) und dann ungefähr einmal pro Monat in der Saison auf mikrobiologische Verunreinigungen überprüft. Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison auf der Grundlage der vergangenen Badesaison und der drei vorangegangenen Badesaisons. Es wird also aus Befunden der letzten 4 Jahre eine Bewertung und Einstufung nach jeder Badesaison vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorgenommen.

Konkret wurden beim Klostersee in Trennfeld am 23. April 2018, am 18. Juli 2016 und am 07. September 2015 überhöhte Enterokokken Werte festgestellt. Dies führte bei der Bewertung der Badewasserqualität nach der Badesaison 2018 des Klostersees durch das LGL zu einer Einstufung als mangelhaft. Die Nachproben zu diesen auffälligen Werten waren jedoch alle ohne Beanstandung.

Zeitweilig als "mangelhaft" eingestufte Badegewässer, so wie aktuell der Klostersee, entsprechen dennoch der Bayerischen Badegewässerverordnung, wenn angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen und vom Baden abgeraten wird. Außerdem sollen angemessene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Ursachen der Verschmutzung ergriffen werden.

Beim Klostersee wird die Ursache für die Verschmutzung auf Wildvögel zurückgeführt, die sich in den vergangenen Jahren zeitweise am Klostersee aufgehalten haben. Somit kann nicht vorhergesagt werden, ob in dieser Badesaison erneut auffällige Befunde festgestellt werden.

Die Einstufung als mangelhaft bedeutet, dass die Badegewässerqualität in den vergangenen 4 Jahren schwankend war. Der Klostersee in Trennfeld wurde dieses Jahr bereits im April, im Mai und im Juni mikrobiologisch überprüft. Diese 3 Proben waren bakteriologisch nicht zu beanstanden. Dennoch muss entsprechend der Bayerischen Badegewässerverordnung nach einer mangelhaften Einstufung (aufgrund der Befunde der letzten 4 Jahre) nach der Badesaison 2018 am Klostersee vom Baden in dieser Badesaison abgeraten werden.

Klosterseekl