Sammlung von Garten- und Grünabfällen

22.03.2024
Garten- und Grünabfälle werden in der Zeit von 3. April bis 3. Juni 2024 im Auftrag des Landkreises von der Fa. Kirsch + Sohn GmbH gesammelt. 

Folgendes bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises für die Sammlungen zu beachten:

  • Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, also von Grundstücken, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind. Material aus abgelegenen Gärten oder gar Obstbaumkulturen wird nicht mitgenommen.
  • Laub und Grasschnitt sind nicht "sperrig", also von der Sammlung ausgeschlossen. Sie sollten selbst kompostiert oder - wenn dies nicht möglich ist - in die Biotonne gegeben werden. Aus Kulanz werden Kleinmengen (max. 1 rri3 pro Anwesen) mitgenommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (z. B. in Körben, Wannen, wiederverwendbaren Gartenabfallsäcken). Papiersäcke werden nicht entleert, sondern komplett mitgenommen. Lose Laub- und Grashaufen werden grundsätzlich nicht mitgenommen.
  • Kunststoffsäcke werden grundsätzlich nicht entleert oder mitgenommen. Ausnahme: wiederverwendbare Mehrweg-Gartenabfallsäcke, wie z.B. die sogenannten Pop-Up -Säcke werden entleert und zurückgelassen.
  • Mit den "offiziellen Grüngutsäcken" des Landkreises, die im Handel gegen Gebühr erworben werden können, kann Laub und Gras ganzjährig umweltgerecht entsorgt werden (einfach bei der Leerung der Biotonne dazu stellen). Der Kaufpreis beinhaltet die Entsorgungskosten.
  • Das Schnittgut bitte am Abfuhrtag ab 6 Uhr gebündelt bereitstellen.
    Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 40 kg und nicht länger als 1,5 m sein. Zum Bündeln nur kompostierbares Material, wie z. B. Paketschnur verwenden. Bündel mit Draht oder Plastikbänder können nicht mitgenommen werden.
  • Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer Länge von 1,5 m mitgenommen. Wurzelstöcke können nicht mitgenommen werden.
  • Bitte informieren Sie uns, wenn der Bereitstellungsort nicht erkennbar zu Ihrem Grundstück gehört (z.B. "hinterer" oder "zweiter" Gartenzugang)
  • Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2024 auf den Seiten 14 und 15.


Ansprechpartner für Rückfragen ist die Fa. Kirsch + Sohn GmbH, Gemünden, Tel.: 09351/950-0, Fax: 09351/950-150, E-Mail: info@kirsch-und-sohn.de

Landratsamt Main-Spessart, Service-Tel.: 09353/793-1777, E-Mail: abfallberatung@lramsp.de

Die Müllwerker sind strikt angehalten, nur Material mitzunehmen, das den vorgenannten Bedingungen entspricht. Nur so können die Kosten für die Müllgebührenzahler in vertretbarem finanziellen Rahmen gehalten werden. Grünabfälle, die mit Müll oder anderen Fremdstoffen verunreinigt sind, werden ebenfalls nicht mitgenommen, weil für die Kompostierung ungeeignet.

Die Grünabfallsammlung dient dazu, sperrige Gartenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück nicht oder nur schwierig zu verwerten sind, bürgerfreundlich entsorgen zu können. Wo immer möglich, sollten Gartenabfälle aber selbst kompostiert werden, denn nur dies gewährleistet einen umweltfreundlichen, geschlossenen, natürlichen Kreislauf.

Ergänzende Ausführungen entnehmen Sie bitte auch dem beigefügten Infoblatt.

Infoblatt Grüngutsammlung Infoblatt Grüngutsammlung, 2078 KB