Weiterer Baustein zur Innenentwicklung: Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken

12.07.2022

Sie planen ein älteres Gebäude in Main-Spessart um- oder auszubauen oder eine Baulücke in einem älteren Siedlungsgebiet zu schließen? Dann können Sie dafür seit diesem Monat einen Gutschein für eine Erstberatung beim Regionalmanagement des Landkreises erhalten.

Denn neben den vielfältigen Bemühungen der Kommunen möchte auch der Landkreis die „Innenentwicklung“ der Städte und Gemeinden in Main-Spessart weiter voranbringen. Ziel ist es, die Ortskerne attraktiv und lebendig zu halten, und damit gleichzeitig den weiteren Flächenverbrauch im Außenbereich zu verringern und eine Alternative zum Neubau „auf der grünen Wiese“ zu bieten. Menschen, die eine ältere Immobilie besitzen oder überlegen, ein Haus oder eine Baulücke im Innenort zu erwerben, können sich mit dem Gutschein fachkundig beraten lassen.

Wie lässt sich das Objekt an moderne Wohnansprüche anpassen? Welche gestalterischen Möglichkeiten gibt es? Sind die eigenen Wünsche realisierbar und was muss beachtet werden? Diese und weitere Fragen können mithilfe des Beratungsgutscheins geklärt werden. Für die Beratung steht ein Beraterpool aus sechs Architektinnen und Architekten aus der Region zur Verfügung. Schwerpunkte der Beratung sind Themen wie Um-, An- und Ausbaumaßnahmen, Nachverdichtung auf dem eigenen Grundstück oder gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen mit Entsiegelung, Ersatz- und Neubauten. Die angedachte Maßnahme muss in jedem Fall einen deutlichen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum oder zur Verbesserung der bisherigen Wohnsituation leisten. Kleinstbaumaßnahmen wie z.B. der Anbau eines Wintergartens oder der Einbau einer Gaube können über diesen Gutschein nicht beraten werden.

Voraussetzung für einen Gutschein auf Erstbauberatung ist, dass das Gebäude bzw. das Siedlungsgebiet, in dem sich die Baulücke befindet, mindestens 40 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Gebiete, in denen Beratungsgespräche im Rahmen von laufenden Verfahren der Dorferneuerung, Städtebauförderung oder von einem kommunalen Förderprogramm angeboten werden.

Die maximale Förderhöhe für die Beratungsleistung beträgt 500 Euro, das entspricht ca. fünf Stunden (inklusiv Vor- und Nachbereitung). Der Eigenanteil der Antragsteller beträgt 10 Prozent (maximal 50 Euro). Detaillierte Informationen zur Erstbauberatung sowie der Antrag auf einen Beratungsgutschein finden Sie unter www.main- spessart.de/Erstbauberatungexterner Link. Das Beratungsangebot ist ein Baustein des Regionalmanagement-Projekts „Nachhaltiges Bauen und Sanieren“ und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.

22-07-12 Beratungsgutschein

Foto: (Anja Soodt)