Neue Allgemeinverfügung Versammlungen

19.01.2022
Das Landratsamt Main-Spessart hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit gestern (Dienstag den 18.1.22) in Kraft ist und die Rahmenbedingungen für unangemeldete Versammlungen im Landkreis festlegt.

Hiermit wird sichergestellt, dass das hohe Rechtsgut der Versammlungsfreiheit als wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie unter gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit der Bürger in der aktuellen Situation des hohen Infektionsgeschehens gewährleistet ist.

Versammlungen sind weiterhin zulässig, sie müssen wie immer 48 Stunden vor ihrer Bewerbung beim Landratsamt unter Versammlungen@Lramsp.de angezeigt werden. Dies soll gewährleisten, dass im Voraus im Gespräch mit dem Versammlungsleiter die erforderlichen Maßnahmen besprochen werden können, die sicherstellen sollen, dass die Versammlung sowohl für die Versammlungsteilnehmer als auch für andere Bürger sicher durchgeführt werden kann.

So hat das Landratsamt in der anliegenden Allgemeinverfügung festgelegt, dass auch bei Versammlungen, welche entgegen dem BayVersG nicht angezeigt werden, das Abstandsgebot von 1,5 Meter sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt und solche Versammlungen nur stationär stattfinden dürfen. Die Polizei kann unabhängig davon vor Ort weitere erforderliche Maßgaben zum Schutz der Teilnehmer und unbeteiligter Dritter anordnen.

Die Allgemeinverfügung mit den Einzelheiten ist im Amtsblatt Nr. 01 vom 17.01.2022  nachzulesen. Werden Versammlungen angezeigt, können je nach geplanter Art der Versammlung in einem Kooperationsgespräch ganz individuell die erforderlichen Maßnahmen abgesprochen werden, die erforderlich sind um die Sicherheit generell und in infektiologischer Sicht zu gewährleisten.