Wählen gehen ist ein Grundrecht – auch für Menschen mit Behinderung

13.08.2021
Seit Juli 2019 sind auch in Bayern die Voraussetzungen geschaffen worden, dass Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten wählen gehen können. Damit sie für die anstehende Bundestagswahl gut vorbereitet und informiert sind, steht auf der Internetseite des Landkreises eine Broschüre in Leichter Sprache zum Downloaden bereit. Sie finden Sie unter: <Linkexterner Link

Am Wahltag selbst dürfen Personen mit einer geistigen Beeinträchtigung eine Assistenz mit in die Wahlkabine nehmen. Oder sie nutzen die Möglichkeit der Briefwahl und wählen in Ruhe zuhause.

Die Kommunen sind generell gefordert auch barrierefreie Wahllokale zur Verfügung zu stellen. Wie eine Wahlkabine barrierefrei ausgestaltet wird und Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen unterstützt werden können, darüber informiert eine Broschüre, die ebenfalls als Download zur Verfügung steht. Sie wurde erstellt vom Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Sie finden Sie unter: <Link>

Sie können beide Broschüren auch bei der kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Elena Reinhard unter der Telefonnummer 0 93 53/793-1462 oder per Mail: Behindertenbeauftragte@Lramsp.deexterner Link  bestellen.