Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Main-Spessart ab sofort aufgehoben

30.04.2021
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. 

Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Mit Änderung der Allgemeinverfügung (Gültigkeit ab 30.04.2021) wurde dies für den gesamten Landkreis Main-Spessart umgesetzt und die Stallpflicht für das Hausgeflügel aufgehoben. Weiterhin gelten allerdings die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben:  

Unbefugten ist der Zutritt verboten, betriebsfremde Personen dürfen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung in den Stall. Außerdem gibt es strenge Vorschriften zum Reinigen und Desinfizieren des Stalls und des Betriebsgeländes. Weiterhin gilt das Fütterungsverbot für Wildvögel (außer Singvögel). Wichtig ist es weiterhin wachsam zu bleiben und bei Auffälligkeiten (z.B. viele kranke oder verstorbene Tiere) das Veterinäramt in Karlstadt zu verständigen. Grundsätzlich erinnert das Veterinäramt noch einmal daran, dass jede Hühner- oder sonstige Geflügelhaltung (bereits ab einem Tier) dem Veterinäramt gemeldet werden muss.