Geflügelpest - Allgemeinverfügung des Landratsamtes

08.03.2021
Aufgrund der sich auch in Bayern häufenden Fälle von Aviärer Influenza Subtyp H5N8 und H5N1 (hochpathogene Geflügelpest) bei Wildvögeln und bislang vier amtlich festgestellten Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen ist zu befürchten, dass sich das Infektionsgeschehen weiter ausbreitet. Vergangene Woche war ein kleiner Hausgeflügelbestand im Nachbarlandkreis Würzburg betroffen. Die meisten der positiv getesteten Wildvögel wurden in den festgelegten Risikogebieten entlang der Fließgewässer und größeren Seen sowie Vogelschutzgebieten gefunden. Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gehen aufgrund einer aktuellen Risikoeinschätzung von einer sehr großen Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel in und um solche Risikogebiete aus. Daher wurde auf Landkreisebene eine gezielte Risikoeinschätzung durchgeführt, die die geografischen Besonderheiten und Geflügeldichte berücksichtigt.

Aufgrund dieser Auswertung erlässt das Landratsamt Main-Spessart daher eine neue Allgemeinverfügung, in der die Aufstallung des Geflügels im gesamten Landkreis angeordnet wird. Diese Verfügung sowie die übrigen vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz aller Hausgeflügelbestände richten sich auch an Hobbyhaltungen!

Aufstallung bedeutet, dass sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung untergebracht werden muss, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln wirksamen Seitenbegrenzung besteht.

Wie gefährlich ist Geflügelpest für Tier und Mensch
Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnervögeln u.a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %). Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten.

Das Virus ist nach jetzigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Beim Verzehr von Geflügelfleisch besteht unter Einhaltung der üblichen Küchenhygienemaßnahmen für den Verbraucher keine Gefahr.

Der Kontakt zu toten Vögeln sollte dennoch unterbleiben. Beim Auftreten von ungeklärten Krankheits- und Todesfällen in Hausgeflügelbeständen sowie beim Fund von mehr als einzelnen toten Wildvögeln (insbesondere Wasservögel) ist das Veterinäramt zu verständigen.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt gemeldet werden
Das Veterinäramt Main-Spessart weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige der Tierhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt Main-Spessart unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).