Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Spessart tritt morgen in Kraft Ausnahme-Regelungen bei Beerdigungen und Trauerfeiern

Selbst Trauerfeiern und Bestattungen bleiben von der Corona-Entwicklung nicht unberührt. Deshalb tritt am morgigen Donnerstag, 26. März, eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Spessart in Kraft, die von der bereits wirksamen Allgemeinverfügung des Ministeriums eine Ausnahme für Bestattungen und Trauerfeiern vom generellen Versammlungs- und Veranstaltungsverbot regelt, wenn gewisse Auflagen eingehalten werden.
„Die Situation für Trauernde ist ohnehin sehr schwer. Umso mehr bedauere ich es, dass es auch hier Einschränkungen geben muss. Um den Trauernden wenigstens etwas Raum zu geben, ermöglichen wir diese Ausnahmeregeln. Leider zwingt uns die aktuelle Situation so zu handeln, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.“, bittet Landrat Thomas Schiebel um Verständnis.

Folgende Auflagen müssen nach der Allgemeinverfügung des Landratsamtes auf alle Fälle eingehalten werden:

  • Die Trauergesellschaft darf nur den engsten Kreis umfassen, jedoch maximal 15 Personen (exklusive der Bestattungsmitarbeiter und gegebenenfalls des Pfarrers).
  • Personen, die Fieber oder Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Alle Teilnehmer müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten.
  • Der Termin der Bestattung oder der Trauerfeier darf nicht in der Presse oder in sonstiger Weise veröffentlicht werden.
  • Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die Türen (insb. des Leichenhauses oder der Trauerhalle) müssen für die Zeit der Bestattung geöffnet bleiben.
  • Untersagt werden Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg. Auch eine offene Aufbahrung ist leider nicht zulässig.
  • Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.