Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.
Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. Ihre Anfangsbuchstaben, die Abkürzung Ihrer Firma oder Ihr Geburtsdatum oder auch die Kennzeichen eines früheren Zulassungsbezirks?
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheines können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einen deutschen Führerschein erwerben.