Baugenehmigung; Erteilung

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Baubezirke:

  • Baubezirk I: Markt Frammersbach, Stadt Lohr, VGem Partenstein

  • Baubezirk II: VGem Burgsinn, Stadt Gemünden, VGem Gemünden

  • Baubezirk III: Stadt Arnstein, Stadt Karlstadt, Stadt Rieneck

  • Baubezirk IV: VG Zellingen, Markt Triefenstein

  • Baubezirk V: VGem und Stadt Marktheidenfeld

  • Baubezirk VI: VGem Kreuzwertheim, VGem Lohr, Gemeinde Eußenheim

Zuständigkeit nach Orten Zuständigkeit nach Orten, 9 KB
Stand: 25.03.2024


Beschreibung

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben (auch Nutzungsänderungen) beantragt.

Als erste Bauaufsichtsbehörde in Unterfranken wurde das Landratsamt Main-Spessart ab dem 1. Oktober 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und kann so seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital einzureichen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat für neun Bauverfahren neun intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die ab Oktober auf der Internetseite des Landratsamtes unter "Baugenehmigung; Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren" zur Verfügung stehen. Über diese können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (z.B. Architekten und Ingenieure) der Behörde ihre baurechtlichen Anträge übermitteln. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf:
Für Verfahren, in denen das Landratsamt Main-Spessart die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z.B. vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. Oktober ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Bauaufsichtsbehörde, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt einzureichen.

Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich am Verfahren beteiligt. Sie werden sodann digital um Entscheidung über ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig mit der Beteiligung der Gemeinden erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Digital müssen diese Anträge beim Landratsamt gestellt werden, sie können dies unter den folgenden Links tun:

Sie werden dann unverzüglich nach Eingang im Landratsamt digital an die betroffene Gemeinde weitergeleitet.

Nach der Erteilung der Baugenehmigung sind folgende Anzeigen und Erhebungsbögen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen:

Baubeginnsanzeige

Der Baubeginn bzw. die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher mit der Baubeginnsanzeige mitzuteilen. Je nach Vorhaben sind der Kriterienkatalog, die Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises, die Bescheinigung des Brandschutznachweises oder die Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung mit vorzulegen. Informationen zur Baubeginnsanzeige haben wir für Sie in unseren Erläuterungen zusammengestellt (siehe unter "Formulare".

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.

Mit der Anzeige sind bei Vorhaben, bei denen der Standsicherheitsnachweis beziehungsweise der Brandschutznachweis von einem Prüfsachverständigen bescheinigt worden ist, die Bescheinigung Standsicherheit II beziehungsweise die Bescheinigung Brandschutz II vorzulegen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hat der Ersteller des Brandschutznachweises zu bestätigen, dass der Bau im Hinblick auf den Brandschutz ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Formulare

Dieses Formular muss analog unterschrieben beim Landratsamt eingereicht werden oder kann auch digital eingereicht werden. 

Abgeschlossenheitsbescheinigung Abgeschlossenheitsbescheinigung, 221 KB
Antrag
Landwirtschaft Landwirtschaft, 79 KB
Fragebogen
Teilbaugenehmigung Teilbaugenehmigung, 13 KB
Antrag
isolierte Abweichung, isolierte Befreiung, isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; Antrag isolierte Abweichung, isolierte Befreiung, isolierte Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; Antrag, 107 KB
Übereinstimmung Brandschutznachweis Art. 77 Abs. 2 BayBO Übereinstimmung Brandschutznachweis Art. 77 Abs. 2 BayBO, 209 KB

Die verbindlich vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.

Online Verfahren

Schild-Digitales-Amt

Bauantrag onlineexterner Link Bauantrag online, externer Link
Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.
Bearbeitungsstand Ihres Bauantrags, Auskunftexterner Link Bearbeitungsstand Ihres Bauantrags, Auskunft, externer Link
Mit diesem Service können Sie den Stand Ihres Baugenehmigungsverfahrens online einsehen.
Erfüllung eines Kriterienkatalogs, Erklärungexterner Link Erfüllung eines Kriterienkatalogs, Erklärung, externer Link
Teilbaugenehmigungexterner Link Teilbaugenehmigung, externer Link

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link

verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Baugenehmigung (Baurecht)

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Frau Günther
Baubezirk I (rechtlich)
Zu finden in: Zimmer Nr. 229
 Telefon: 09353 793-1257
 Fax: 09353 793-7257

 Herr Zander
Baubezirk III (rechtlich)
Zu finden in: Zimmer Nr. 227
 Telefon: 09353 793-1247
 Fax: 09353 793-7247

 Frau Weidner
Baubezirk IV (rechtlich)
Zu finden in: Zimmer Nr. 223
 Telefon: 09353 793-1255
 Fax: 09353 793-7247

 Herr Endres
Baubezirk V (rechtlich)
Zu finden in: Zimmer Nr. 228
 Telefon: 09353 793-1267
 Fax: 09353 793-7267

 Frau Lamprecht
Baubezirk VI (rechtlich)
Zu finden in: Zimmer Nr. 223
 Telefon: 09353 793-1225
 Fax: 09353 793-7225

 Frau Ostendorp
Baubezirk I (technisch)
Zu finden in: Zimmer Nr. 229
 Telefon: 09353 793-1286
 Fax: 09353 793-7286

 Herr Zink
Baubezirk II+III+VI (technisch)
Zu finden in: Zimmer Nr. 224
 Telefon: 09353 793-1227
 Fax: 09353 793-7227

 Frau Hahne
Baubezirk III+IV (technisch)
Zu finden in: Zimmer Nr. 227
 Telefon: 09353 793-1245
 Fax: 09353 793-7245

 Frau Schiehser
Baubezirk V + VI (technisch)
Zu finden in: Zimmer Nr. 228
 Telefon: 09353 793-1276
 Fax: 09353 793-7276