Baugenehmigung; Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Im "herkömmlichen" Genehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO) wird ein Bauvorhaben auf seine Übereinstimmung mit allen baurechtlichen Anforderungen geprüft. Die Baugenehmigung bestätigt dem Bauherrn verbindlich, dass sein Vorhaben diesen Vorschriften entspricht.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) prüft die Bauaufsichtsbehörde hingegen nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, nämlich
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z. B., ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
- seine Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (z. B. einer Gestaltungssatzung),
- die Abstandsflächen,
- beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn die Baugenehmigung eine andere Gestattung ersetzt oder diese andere Gestattung wegen der Baugenehmigung entfällt (z. B. Denkmalschutzrecht, wenn beispielsweise in der Nähe eines Baudenkmals gebaut wird, die dafür aber an sich erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt).
Für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet abrufbar sind, oder digital zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) beim Landratsamt direkt einzureichen. Dies können Sie über folgende Links:
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Erstellung einer BayernID
Voraussetzungen
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben, außer für Sonderbauten, durchgeführt.
Formulare
Online Verfahren
- Kosten
Für eine Baugenehmigung, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 1 - 2,5 v. T. (wenn sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet) bzw. 2 - 3,5 v. T. (wenn sich das Bauvorhaben im Innenbereich oder im Außenbereich befindet) der Baukosten erhoben.
Rechtsgrundlagen
Für Sie zuständig
Baugenehmigung (Baurecht)
Landratsamt Main-Spessart
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |