Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung wegen Diebstahl, Verlust oder Fund

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.


Beschreibung

Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Bei Verlust muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Für Sie zuständig

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-1433

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Marktheidenfeld

Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-3100

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Lohr

Schlossplatz 2
97816 Lohr a.Main

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-2100