Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Oldtimerkennzeichen

Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll.


Beschreibung

Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich) zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.

Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Mit dem Kennzeichen können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.

Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muß das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 (neu) StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen.

Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen. Ein solches Fahrzeug muß ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber eine Betriebserlaubnis als Oldtimer.

Auch ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug ist zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.

 - Kosten

Kraftfahrzeugsteuer in beiden Fällen 191 EURO, für Motorräder 46 EURO pro Jahr

Zulassungsgebühren rotes Kennzeichen: max. 205 EURO für die Zuteilung des Roten Kennzeichens sowie 10,20 EURO für das Fahrzeugscheinheft.
Historisches Kennzeichen 26,30 Euro (ggf. zuzüglich 10,20 Euro Wunschkennzeichengebühr).

Erforderliche Unterlagen

Gutachten nach § 23 StVZOneben den üblichen Zulassungsunterlagen

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-1433

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Marktheidenfeld

Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-3100

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Lohr

Schlossplatz 2
97816 Lohr a.Main

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-2100