Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Beschreibung
Unabhängig von der Pflicht eines Anlagenbetreibers zur Eigenüberwachung unterliegen Errichtung und Betrieb von Anlagen der Überwachung durch die zuständigen Behörden (§ 52 und § 52a BImSchG). Zu diesem Zweck haben die Vertreter und Beauftragten der Überwachungsbehörden das Recht zum Betreten der Anlagen, zur Vornahme von Prüfungen sowie ein Auskunftsrecht.
Sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen können nach § 29a BImSchG angeordnet werden.
Diese Prüfungen sind von Messstellen oder Sachverständigen durchzuführen, die gemäß § 29b BImSchG bekannt gegeben sind. Die speziellen Anforderungen an Messstellen und Sachverständigen sowie zum Bekanntgabeverfahren sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) enthalten. In Bayern führt das Landesamt für Umwelt diese Bekanntgaben durch und hält darüber auch ein Verzeichnis im Internet bereit.
Die Betriebe selbst haben ggf. Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte (§§ 53 - 58d BImSchG) zu bestellen. Näheres regelt die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen und Anordnungen können Ordnungswidrigkeiten (§ 62 BImSchG) oder Straftaten (§§ 324 - 330d StGB) sein.
Rechtsgrundlagen
Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL:
Für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die der IE-RL unterliegen, ist von der Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm zu veröffentlichen. Das Überwachungsprogramm für die betroffenen Anlagen im Landkreis Main-Spessart sowie nähere Informationen finden Sie hier:
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Informationsblatt, 180 KB |
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Anlage 1 Überwachungsprogramm, 16 KB |
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Anlage 2 Bewertungsschema, 29 KB |
Anlage 3 Überwachungsberichte:
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SCHWENK Zement KG, 220 KB |
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Düker GmbH, 220 KB |
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Kirsch + Sohn GmbH, Standort Karsbach, 219 KB |
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Gerresheimer Lohr GmbH, 219 KB |
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HeidelbergCement AG, 111 KB |
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Humuswerk Main-Spessart GmbH, 219 KB |
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Erwin Welzenbach Spedition GmbH, 194 KB |
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IMHOF Hartchrom GmbH, 219 KB |
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Kurtz Eisenguss GmbH & Co. KG, 111 KB |
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Bosch Rexroth AG, 219 KB |
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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