Brandmeldeanlagen; Beratung

Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Nachfolgend erhalten Sie einige Information darüber.


Beschreibung

Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Nachfolgend erhalten Sie einige Information darüber.

Für Sie zuständig

Brandmeldeanlagen

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Herr Zink
Technische Fragen
Zu finden in: Zimmer Nr. 224
 Telefon: 09353 793-1227
 Fax: 09353 793-7227