Abfallrecht; Beratung, Auskünfte, sonstige Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.


Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Für Sie zuständig

Staatliches Abfallrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Ruppert
Zu finden in: Zimmer Nr. 234
 Telefon: 09353 793-1233
 Fax: 09353 793-7233

 Herr List
Zu finden in: Zimmer Nr. 234
 Telefon: 09353 793-1237
 Fax: 09353 793-7237