Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.


Beschreibung

Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.

In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und die
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.

Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:

  • Prüfung der Personenstandsregister
  • Eintragung von Folgebeurkundungen
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Standesamtsaufsicht, Namensrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Kreußer
Zu finden in: Zimmer Nr. 025
 Telefon: 09353 793-1410
 Fax: 09353 793-7410

 Frau Bock
Zu finden in: Zimmer Nr. 027
 Telefon: 09353 793-1443
 Fax: 09353 793-7442