Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie und Podologie.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes.
Fristen
Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober. Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen benötigen wir eine ausreichende Vorlauffrist, um die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie die formalen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfungsanmeldung prüfen zu können und die termingerechte Prüfungsanmeldung beim Staatlichen Gesundheitsamt Würzburg veranlassen zu können.
Anmeldeschluss für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres, für die Überprüfung im Oktober der 30. Juni des laufenden Jahres.
- Kosten
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren Verwaltungsgerichtsprozess verwaltungsgerichtliche Klage
Für Sie zuständig









