Sportstättenbelegung; Beantragung der Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr zu insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.


Beschreibung

Der Landkreis kann seine schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

Das Landratsamt entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

 

Für Sie zuständig

Sportverwaltung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Straße
97753 Karlstadt

 E-Mail: Sport@Lramsp.de

Ihre Ansprechpartner
 Frau Cmiel
Zu finden in: Zimmer Nr. 106
 Telefon: 09353 793-1106
 Fax: 09353 793-7106

 Frau Klübenspies
 Telefon: 09353 793-1108
 Fax: 09353 793-7108