Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Nähere Informationen: www.bayernportal.de/
Formulare
Online Verfahren
Deutsche Staatsangehörigkeit, Beibehaltung, |
Deutsche Staatsangehörigkeit, Verzicht, |
Deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung), Antrag zur Verleihung, |
Deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung), Antrag zur Verleihung, |
- Kosten
Staatsangehörigkeitsausweis: 51,00 EUR.
Negativbescheinigung beträgt: 51,00 EUR.
Für Sie zuständig
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht
Landratsamt Main-Spessart
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