Führerschein; Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
Beschreibung
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheines können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einen deutschen Führerschein erwerben. Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Fristen
keine
- Kosten
Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für Fahranfänger
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Schulung in Erster Hilfe
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland [Dateiformat: pdf]
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland [Dateiformat: pdf]
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
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(Jetzt zentral in Karlstadt)
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