Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.


Beschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Wenn das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet hat, können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb persönlich Kontakt mit Ihrer Führerscheinstelle auf.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

 - Kosten

Neuerteilung nach Entzug: ca. 100 - 210 Euro

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen

Führerscheinstelle

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hierexterner Link> einen Termin.

Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr



Ihre Ansprechpartner
 Landratsamt Main-Spessart

 Frau Brümmer
Zu finden in: Zimmer Nr. 040
 Telefon: 09353 793-1430
 Fax: 09353 793-7430

 Herr Trimbach
Zu finden in: Zimmer Nr. 039
 Telefon: 09353 793-1439
 Fax: 09353 793-7439