Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Beschreibung
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Wenn das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet hat, können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb persönlich Kontakt mit Ihrer Führerscheinstelle auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
- Kosten
Neuerteilung nach Entzug: ca. 100 - 210 Euro
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - Verkehrssicherheit Bayern
- Broschüre "Führerschein weg - was tun?"
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
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Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>
Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |