Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
- Darüberhinaus muss es in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der erforderlichen Fahrten, sofern der Fahrzeugstandort sich im Landkreis MSP befindet.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie vor Fahrtantritt vollständig ausfüllen müssen. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Formulare
Kurzzeitkennzeichen, 397 KB Antrag |
Vollmacht für Beauftragten, 171 KB Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges |
- Kosten
Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt bis zu 12,90 Euro.
Erforderliche Unterlagen
- amtliches Ausweispapier
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht, Prüfbuch)
- ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung duch einen Minderjährigen
Rechtsgrundlagen
- § 16a Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Für Sie zuständig
Kraftfahrzeugzulassung
Zulassungsbehörde Karlstadt
97753 Karlstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |
Kraftfahrzeugzulassung
Zulassungsbehörde Marktheidenfeld
97828 Marktheidenfeld
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |
Kraftfahrzeugzulassung
Zulassungsbehörde Lohr
97816 Lohr a.Main
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |