Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Saisonkennzeichen

Cabrios, Geländewagen, Wohnmobile, Motorräder, auch Oldtimer werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Wenn dieser Zeitraum in jedem Jahr unverändert z.B. von April bis Oktober beibehalten wird, könnte sich die Zulassung auf ein Saisonkennzeichen empfehlen.


Beschreibung

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.

Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

Voraussetzungen

Zulassungsfähiges Fahrzeug

Formulare

SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer, 134 KB
Kfz-Steuer Einzugsermächtigung
Vollmacht für Beauftragten Vollmacht für Beauftragten, 171 KB
Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges

 - Kosten

Kosten, bayernweit: Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EG-Typengenehmigung müssen Sie 27,00 EURO zahlen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.
Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,50 und 2,60 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro). Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Ausweispapier
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung duch einen Minderjährigen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (bei Neufahrzeugen)

Für Sie zuständig

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Karlstadt

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-1433

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Marktheidenfeld

Petzoltstraße 21
97828 Marktheidenfeld

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-3100

Kraftfahrzeugzulassung

Zulassungsbehörde Lohr

Schlossplatz 2
97816 Lohr a.Main

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr

 Telefon: 09353 793-2100