Behindertensport


Beschreibung

Den Menschen mit Behinderung soll durch ärztlich zu verordnenden Behindertensport ermöglicht werden, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu steigern. Der Sport umfasst heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen, die als Gruppenbehandlung unter ärztlicher Betreuung in regelmäßig abgehaltenen Veranstaltungen durchzuführen sind. Er kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden, wenn die Krankenkasse zuletzt Krankenbehandlung geleistet hat oder noch leistet, aber auch als ergänzende Leistung zu einer von einer landwirtschaftlichen Alterskasse durchgeführten stationären Heilbehandlung. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung ist er bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen zu gewähren. Soweit kein Rehabilitationsträger (Rehabilitation) dieser Versicherungszweige zuständig ist, kann Behindertensport auch im Rahmen der Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge durchgeführt werden.

Kriegsbeschädigte (Kriegsopfer, Hilfen für) können zur Wiedergewinnung und Erhaltung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit auch an Versehrtenleibesübungen teilnehmen. Dabei müssen die einzelnen Sportarten (z.B. Schwimmen, Sitzball, Krückenskifahren) auf die besonderen Bedürfnisse der Beschädigten abgestellt sein.

Über die vorgenannten Möglichkeiten hinaus können Menschen mit Behinderung die von Behindertensportvereinen und den ihnen angeschlossenen Organisationen angebotenen Sportkurse und Übungsveranstaltungen in Anspruch nehmen (Zivilbehindertensport). Diese behindertensportlichen Aktivitäten werden mit freiwilligen Zuschüssen aus dem Sozialhaushalt unterstützt.

§ 43 Sozialgesetzbuch V i.V.m. § 44 Absatz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX; § 39 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII; § 7 Absatz 2 Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte; §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch XII; §§ 10 Absatz 3, 11a, 27d Bundesversorgungsgesetz i.V.m. §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch XII

Gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern, kreisfreien Städten und Bezirken, Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, Behinderten- und Versehrten-Sportverband Bayern, Behindertensportverbände und -vereine

Für Sie zuständig

Sozialhilfe

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