Abschleppen über die Autobahn; Genehmigung
Beschreibung
§ 15 a der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge nicht über die Autobahn abgeschleppt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen muss die Autobahn an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden. Bleibt ein Fahrzeug außerhalb der Autobahn liegen, darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.
Für gewerbliche Unternehmer, die die Gewähr zum sicheren und fachgerechten Abschleppen bieten, kann eine Ausnahme erteilt werden. Die Abschleppgenehmigungen werden für das Abschleppen von Pkw für bis zu 50 km Autobahnstrecke, für Nutzfahrzeuge für bis zu 250 km Autobahnstrecke erteilt.
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers, insbesondere keine Verstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften.
Fristen
keine
- Kosten
Rahmengebühr von 10,20 € bis 767,00 €
Erforderliche Unterlagen
- Befähigungsnachweis
Nachweise über Erfahrungen im Abschleppbetrieb
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 46 Abs. 1 Nr. 4c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - Rechtsgrundlagen, bayernweit: Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)