Abfallentsorgung; Informationen

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.


Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

 - Kosten

Informationen sind in der Regel kostenfrei.

Für Sie zuständig

Kommunales Abfallrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Baer
Abfallberater
Zu finden in: Zimmer Nr. 110
 Telefon: 09353 793-1266
 Fax: 09353 793-7266

 Herr Egert
Zu finden in: Zimmer Nr. 110
 Telefon: 09353 793-1236
 Fax: 09353 793-7236