Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
Beschreibung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und ihre Sonderbauverordnungen wie z.B.
- die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV),
- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV),
- die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) oder
- die Verkaufsstättenverordnung (VkV)
enthalten Bauvorschriften, die im Falle eines Brandes
- für Personen Flucht- und Rettungsmöglichkeiten ermöglichen,
- tragende Bauteile ausreichend lange vor dem Einsturz bewahren,
- die Ausbreitung des Brandes innerhalb großer Gebäude und auf andere Gebäude verhindern
sollen.
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Baugenehmigung (Baurecht)
Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |
E-Mail: Bauamt@Lramsp.de
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