Hygieneüberwachung in Betrieben

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung:

Bereich Gemünden I
Bereich Lohr II
Bereich Karlstadt III
Bereich Marktheidenfeld IV
Bereich Zellingen V
 

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung, 422 KB
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Durch regelmäßige bzw. außerplanmäßige Kontrolluntersuchungen wird sichergestellt, dass die hygienischen Anforderungen in Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, z. B. Fleisch- oder Geflügelfleischverarbeitung, Milch-, Eier- und Fischverarbeitung zu tun haben, erfüllt sind.


Beschreibung

1. Überwachung zugelassener Betriebe z. B. Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser sowie Molkereien:

In industriell strukturierten Betrieben, die gemäß europäischen Rechtsvorschriften zugelassen sein müssen, werden durch Sachverständige der Kreisverwaltungsbehörden regelmäßig umfassende Kontrollen z. B. der Arbeits-, Betriebs- und Personalhygiene durchgeführt. Nur wenn die lebensmittelhygienerechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung aufrechterhalten werden.

2. Hygieneüberwachung in registrierten Betrieben, z. B. Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter (auch für Eier, Fisch oder Käse):

Handwerkliche Metzger und landwirtschaftliche Direktvermarkter unterliegen ebenfalls strengen Hygienekontrollen.

Für Sie zuständig

Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Back
Bereich Gemünden I
 Telefon: 09353 793-1819

 Herr Wagenpfahl
Bereich Lohr II
 Telefon: 09353 793-1821

 Herr Kunert
Bereich Karlstadt III
 Telefon: 09353 793-1823

 Herr Langner
Bereich Marktheidenfeld IV
 Telefon: 09353 793-1822

 Frau Löser
Bereich Zellingen V
 Telefon: 09353 793-1820