Betreuungsrecht
Aufgaben der Betreuungsstelle
- Beratung und Unterstützung für Betreuer, Bevollmächtigte sowie für betreute Menschen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsberichte und Stellungnahmen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (nach Terminvereinbarung)
- Beratung über betreuungsvermeidende Hilfen
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Betreuer und Betreutem
- Vollzugshilfe bei Vorführungen und Unterbringungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Vorträge
- Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern sowie Berufsbetreuern
Die gesetzliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG) fördert und stärkt die Selbstbestimmung Volljähriger statt diese zu entmündigen.
Ansprechpartner und nähere Informationen finden Sie hier.