Betreuungsrecht

Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Beratung und Unterstützung für Betreuer, Bevollmächtigte sowie für betreute Menschen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsberichte und Stellungnahmen
  • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (nach Terminvereinbarung)
  • Beratung über betreuungsvermeidende Hilfen
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Betreuer und Betreutem
  • Vollzugshilfe bei Vorführungen und Unterbringungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vorträge
  • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern sowie Berufsbetreuern

Die gesetzliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (BtG) fördert und stärkt die Selbstbestimmung Volljähriger statt diese zu entmündigen.

Ansprechpartner und nähere Informationen finden Sie hier