Pflegeeinrichtungen

Überblick über die Einrichtungsarten

In der Folge beschreiben wir Ihnen kurz um welche Form der Unterbringung bzw. Versorgung es sich bei den in der Navigation dargestellten Einrichtungen handelt.

Tagespflege

Die Tagespflege ist ein Angebot für ältere Menschen, die nur tagsüber Pflege und Betreuung durch Dritte brauchen. Dies kann wahlweise - je nach Bedarf - an einem, mehreren oder allen Wochentagen, ggf. auch stundenweise,  sein. Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel werktags (Montag bis Freitag) geöffnet, manche Einrichtungen bieten aber auch andere Zeiten an.
Voraussetzung für die Tagespflege ist, dass Betreuung und Versorgung in der übrigen Zeit, also abends, nachts und gegebenenfalls am Wochenende zu Hause sichergestellt ist.

Kurzzeitpflege (auch Verhinderungspflege)

Während der Kurzzeitpflege von einigen Tagen bis maximal 28 Tage wird der pflegebedürftige Mensch rund um die Uhr in einem Heim aktiv betreut und gepflegt. Die Pflegekräfte begleiten den Kurzzeitgast durch den Tag und helfen wenn nötig bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens. Die persönlichen Gewohnheiten werden so weit wie möglich berücksichtigt. Im Rahmen der Verhinderung pflegender Angehöriger ist die Gewährung weiterer 28 Tage als Pflegeversicherungsleistung möglich.

Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson;
  • zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson;
  • als Krankenhausnachsorge bedingt durch die soziale Situation (z. B. alleine lebend), Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation;
  • zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind, sowie
  • zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz zur Verfügung steht.
Stationäre Pflegeheime

In der Altenhilfe gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Vor der Entscheidung für ein Heim sollte daher geprüft werden, ob durch ambulante und teilstationäre Angebote Pflegebedürftige zu Hause versorgt und betreut werden können. Diese Angebote können den Einzug in ein Heim verhindern oder zumindest aufschieben.
Die vollstationäre Pflege dient der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen, die nicht mehr im eigenen Zuhause betreut werden können. Die Senioreneinrichtungen bieten vollstationäre Pflege in Einzel- und Doppelzimmern.

Beschütztes Wohnen

Die gerontopsychiatrische Pflege ist ein spezielles Angebot für demente Bewohner, die einer besonderen Pflege und Aufmerksamkeit bedürfen. Hier steht eine persönliche Betreuung, die besondere psychische Belange berücksichtigt, im Vordergrund. Einen dementen, verwirrten Menschen zu pflegen und zu betreuen heißt, mit seinen Besonderheiten zu leben und den Tag entsprechend zu gestalten - und dies in einem beschützenden Rahmen, ausschließlich für Senioren, die weglaufgefährdet sind.