Registrierung als berufliche/r Betreuer/in

Registrierung als berufliche/r Betreuer/in

Das Registrierungsverfahren beginnt mit dem Antrag, der bei der örtlich zuständigen Stammbehörde zu stellen ist. Stammbehörde ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen, u.a. ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Die Registrierungsvoraussetzungen sind:

  1. persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  2. ausreichende Sachkunde und
  3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 250.000,00 Euro)

Zur Feststellung der persönlichen Eignung hat die Stammbehörde mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch zu führen.

Wer noch keine berufsmäßigen Betreuungen führt, sollte sich zunächst telefonisch bei der Betreuungsstelle melden, damit wir Sie im Rahmen einer Beratung über das Berufsbild und das Registrierungsverfahren informieren und auf Ihre individuelle Situation eingehen können.

Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind Sie von dem Nachweis der Sachkunde befreit.

Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem die jeweilige Stammbehörde (Landkreis Main-Spessart) Sie als Betreuer formell zugelassen hat. 

Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychiatrie, Psychologie, Medizin usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Auch persönliche Kompetenzen, werden für die professionelle Betreuungsführung benötigt: Organisationstalent, Methodenkompetenz, Zuverlässigkeit, Frustrationstoleranz, Durchsetzungsvermögen und Empathiefähigkeit. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit und Bereitschaft andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellung und Ansichten zurückzustellen. Seit der Reformierung des Betreuungsgesetztes rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche der Betreuten Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung.

Organisatorische Voraussetzungen

Diese sollen sicherstellen, dass nicht nur die Arbeit mit den Betreuten, sondern auch die erforderliche Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Stellen, insbesondere mit dem Betreuungsgericht und der Betreuungsstelle gewährleistet ist.

Dazu sollten vorhanden sein:

  • die Fähigkeit zu geregeltem Schriftverkehr
  • ein Büro oder eine büroähnliche Organisation mit PC, Telefon, Handy, Fax, Kopierer und Anrufbeantworter
  • kaufmännische Grundkenntnisse für eine nachvollziehbare und überprüfbare Abrechnung
  • Aktenführung und Dokumentation der Betreuungsarbeit
  • Mobilität und Erreichbarkeit

Ausführliche Informationen zum Thema Berufsbetreuung finden Sie u.a. im Betreuerlexikon Bt PRAX Online Lexikon für Betreuungsrechtexterner Link

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsverbänden der Berufsbetreuer:

Haben Sie Interesse als Berufsbetreuer zu arbeiten dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Sie!