Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle gibt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für Prüfsachverständige für Brandschutz, PrüfVBau (vgl. § 19 Abs. 1 PrüfVBau) Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz ab.

Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde nimmt die Brandschutzdienststelle an Überprüfungen und Besichtigungen im Rahmen des Vollzugs der Baugesetze teil.

Auf Wunsch der Städte und Gemeinden im Landkreis nimmt die Brandschutzdienststelle, zur fachlichen Unterstützung im Rahmen des Vollzugs der Verordnung über die Feuerbeschau, an Begehungen in Gebäuden und baulichen Anlagen teil.

Weitere Informationen zu Brandmeldeanlagen finden Sie unter
Serviceleistungen - Brandmeldeanlagen