Webinar zu Lieferkettensorgfaltspflichten


Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 2023 und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab 2024. Da direkt betroffene Unternehmen bei der Risikoanalyse auf die Unterstützung ihrer Zulieferer angewiesen sind, sind auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) indirekt betroffen und sollten ihre Lieferketten analysieren.

Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet am Montag, den 18. Juli 2022, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Webinar zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für kleine und mittlere Unternehmen an. Tim Richter, Berater des Helpdesks Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung, informiert über die aktuell geltenden Regelungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und gibt einen Überblick über die voraussichtlichen Anforderungen des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes. Außerdem gibt er Tipps, wie kleine und mittlere Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen können – auch wenn sie (noch) nicht direkt betroffen sind. Dazu wird er auch die Hilfsangebote des Helpdesks vorstellen. Unternehmen können im Vorfeld gerne konkrete Fragen an mareen.capristo@wuerzburg.ihk.de schicken. Diese werden dann anonymisiert im Webinar besprochen.

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