Förderprogramm nicht öffentliche Ladepunkte


Der Freistaat Bayern hat ein neues Förderprogramm für nicht öffentliche Ladepunkte gestartet, um gezielt Förderlücken in den einschlägigen Bundesprogrammen zu schließen. Vor diesem Hintergrund bietet die Richtlinie vier unterschiedliche Fördergegenstände:

  • Laden an touristischen Betrieben
  • Kommunales Laden
  • Flottenladen („Mischflotteneinsatz“)
  • Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause.

 
Anträge werden voraussichtlich nach Pfingsten ab dem 13.06.2022 online gestellt werden können. Je nach Antragsaufkommen und Fördervolumen wird das Antragsfenster bis Ende 2022 geöffnet sein.

Weitere Informationen zu Förderprogramm und Antragstellung finden Sie hierexterner Link.