Neustarthilfe Plus


Die Bundesregierung hat die Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Dezember 2021 verlängert. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, können nun auch Direktanträge auf die verlängerte Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Direktanträge können natürliche Personen (Solo-Selbstständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) stellen. Dies erfolgt über die Überbrückungshilfe-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.externer Link

Die Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) ist voraussichtlich ab Anfang November 2021 möglich. Natürliche Personen (s.o.) haben hier ein Wahlrecht, sie können entweder einen Direktantrag einreichen oder die Antragstellung über einen prüfenden Dritten abwickeln lassen. Als Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft hingegen muss die Neustarthilfe Plus über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2021.

Bitte beachten Sie: Da der Gesamtförderzeitraum um drei Monate von Oktober bis Dezember 2021 verlängert wurde, wird es für das vierte Quartal 2021 einen eigenen Antrag geben. Dies bedeutet, dass Antragstellende, die bereits für das dritte Quartal (Juli bis September) 2021 Neustarthilfe Plus beantragt haben, die Verlängerung für das vierte Quartal mit einem separaten Antrag beantragen können. Dabei müssen nicht alle Daten erneut eingegeben werden, sofern keine Änderungen im Vergleich zum ersten Antrag erforderlich sind.