Antragsstart für die Überbrückungshilfe III

Die Überbrückunsghilfe III erfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Betriebe aller Branchen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Bedingung für die Hilfe ist ein Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Als erstattungsfähige Kosten werden neu anerkannt:

  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
  • bauliche Modernisierungs- Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
  • Investitionen in Digitalisierung, Marketing und Werbung

Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie dem Einzelhandel: Hier werden Wertverluste aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware vollständig als erstattungsfähige Kosten berücksichtigt und bis zu 90 Prozent erstattet.

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-coronaexterner Link.
Die Antragstellung erfolgt über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.deexterner Link
IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111

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