Verlängerung und Erweiterung des KfW-(„Corona“)Sonderprogramms


Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 3.6.2021 verlängert. Sobald die EU-Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden. Seit dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 € beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

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