Barrierefreie Informationstechnik

Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien wurden im Juli 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen. In Bayern gilt seit Oktober 2006 die "Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV).

Verankert sind die Vorgaben seit 2020 auch im BayBGGexterner Link.

Festgelegt ist die Anforderung an eine barrierefreie Homepage in der BITV 2.0externer Link 

Die Mindeststandards richten sich nach den internationalen Anforderungen der WCAGexterner Link und setzen die EU Richtlinieexterner Link um.

Die (Bay)BITVexterner Link verlangt über die EU Norm hinaus folgendes:

  • Erklärungen in leichter Sprache und Gebärdensprache
  • eine Erklärung zur Barrierefreiheit
  • barrierefreie Dokumente

Erklärung in leichter Sprache, Gebärdensprache und die Erklärung zur Barrierefreiheit sollten von der Startseite aus erreichbar sein.

  

Prinzipiell kann man sich an die Prüfschritte der BITVexterner Link halten um die Standards an eine barrierefrei Webseite zu erfüllen (seit März 2020 sind es 92 Schritte)

Dieser Standard ist allerdings sehr hoch (gerade mit der Erweiterung der Prüfschritte). 

Auch T-Systems haben ein eigenes Prüfverfahren entwickelt und es gibt zudem automatisierte Testung. Diese automatisierten Tests können allerdings gewisse Dinge nicht abprüfen, die nur Menschen können (wie zum Beispiel werden Alternativtexte richtig verwendet). Sie sind eher geeignet, um eine bestehende Seite im laufenden Betrieb immer wieder auf Barrierefreiheit zu überprüfen.

Will man eine Seite barrierefrei machen, empfehlen wir die Prüfschritte des BITV-Testes, weil es in Deutschland der verbreitetste ist.

  

Nun zur Umsetzung:

Wenn Sie Anbieter bei der Umsetzung oder zur Überprüfung auf Barrierefreiheit suchen, finden sich diese über den BIK-Prüfverbundexterner Link sowie auf der Homepage der Bayerischen Architektenkammerexterner Link.

Tutorials, wie man Barrierefreiheit selbst umsetzt, findet man hier:

  

Main-Spessart.de ist weitgehend barrierefrei.

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Deshalb prüfen wir in Zukunft unsere Internetangebote weiter, passen sie an und optimieren sie. Natürlich sind wir auch für Hinweise dankbar, wie wir unsere Seiten verbessern können.

Melden Sie uns Barrieren, die Ihnen auf unseren Seiten auffallen unter:

Behindertenbeauftragte@Lramsp.de

  

ERGÄNZENDE INFORMATIOM

Inkluion im www      

Inklusion_im_World_Wide_Web Inklusion_im_World_Wide_Web, 1213 KB

   

   

Flyer_Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit Digitale Barrierefreiheit, 483 KB