Reformierte Schuleingangsuntersuchung für die Kinder des Einschulungsjahrgangs 2024/2025

05.05.2023
Das Team der Schulgesundheit im Gesundheitsamt Main-Spessart wird in Kürze die Schuleingangsuntersuchung der Kinder, die im Herbst 2023 eingeschult werden, abschließen können.

Direkt im Anschluss wird nahtlos mit der Einladung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung des Einschulungsjahrganges 2024/2025 begonnen.
Alle betroffenen Kinder erhalten automatisch ein Einladungsschreiben vom zuständigen Gesundheitsamt.

Diese Regelung betrifft folgende Kinder:

  • alle Kinder, die zwischen 01.10.2017 und 30.09.2018 geboren sind, auch wenn die Nutzung des Einschulungskorridors geplant ist.
  • Kinder, die zwischen 01.10.2018 und 31.12.2019 geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen. Diese Familien müssen sich aktiv bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden, da die Information über eine vorzeitige Einschulung nicht an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird.

Die Umstellung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung erfolgt bayernweit und auch im Landkreis Main-Spessart seit Herbst 2019 über einen Zeitraum von mehreren Jahren. In diesem Übergangszeitraum werden sowohl die herkömmliche Schuleingangsuntersuchung (SEU) als auch die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) parallel durchgeführt.
Jedes Kind nimmt nur an einer der beiden Untersuchungen teil. Unabhängig vom Untersuchungszeitpunkt wird ihr Kind jedoch nicht früher eingeschult. Kinder, die nicht bereits zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen werden, werden im Folgejahr zur bisherigen, herkömmlichen Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Unterschiede zwischen Schuleingangsuntersuchung (SEU) und reformierter Schuleingangsuntersuchung (rSEU):
Alle Kinder erhalten ein standardisiertes Entwicklungsscreening durch eine Fachkraft für Sozialmedizin. Hier wird unter anderem die sprachliche und feinmotorische Entwicklung überprüft als wichtige Voraussetzung für das spätere Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Die medizinische Vorgeschichte des Kindes wird erfasst sowie das Vorsorgeheft und der Impfausweis kontrolliert. Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird ebenso getestet.

Der Untersuchungsumfang der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ist deutlich erweitert. Zusätzlich werden unter anderem das Zahlen- und Mengenverständnis, die visuelle Wahrnehmung und die Grobmotorik überprüft.

Schulärztliche Untersuchung:
Bei der Untersuchung vor der Einschulung (SEU und rSEU) haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Bei der Untersuchung werden die Kinder körperlich untersucht und der Entwicklungsstand erfasst. Auch wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei den Früherkennungsuntersuchungen Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, wird zu einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt eingeladen.