Beratungsangebot für alle Impfpflichtigen in unserem Impfzentrum Main-Spessart

15.03.2022

Ab 15. März tritt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. D.h. Personen, die in Einrichtungen der Pflege oder des Gesundheitswesens arbeiten, müssen einen Impfnachweis, einen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest (dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) vorlegen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang nicht über die gesetzlich geforderten Nachweise verfügen, erhalten in einem nächsten Schritt die Möglichkeit, ein Impfberatungsangebot wahrzunehmen.  

Für dieses Impfberatungsangebot können sich die betroffenen Personen ab sofort auch an unser Impfzentrum wenden. Dafür einfach telefonisch über die Hotline des Impfzentrums unter 0 93 53 / 793 15 55 einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Unsere Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar. 

Nach erfolgter Beratung wird sich unser Gesundheitsamt mit den betroffenen Personen in Verbindung setzen und zur Vorlage der Nachweise auffordern. Wird dem nicht nachgekommen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot gegenüber den ungeimpften Beschäftigten ausgesprochen werden.