Bitte aktuell nur Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umtauschen!

05.01.2022

Derzeit erreichen die Führerscheinstelle am Landratsamt Main-Spessart sehr viele Anträge für den Umtausch alter Führerscheine. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten – auch bei der Erteilung von Erstanträgen.

Wir bitten deshalb dringend, dass aktuell nur Personen ihren Führerschein umtauschen, von denen dies derzeit gefordert ist: Dies sind die Papierführescheine der Geburtsjahre 1953 bis 1958.

Inhaber von Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit und sollen dies bitte nicht jetzt, sondern erst im Laufe des Jahres 2022 tun. Die Geburtsjahrgänge 1953 und älter haben noch länger Zeit: Deren Führescheine müssen erst 2033 umgetauscht werden.

Bei Ehepaaren, deren Führerscheine von unterschiedlichen Behörden ausgestellt wurden, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen, da hier Unterlagen anderer Behörden angefordert werden müssen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass kein Bargeld zugesendet werden soll. Die Bezahlung erfolgt mittels Kostenrechnung. Die Passbilder sollen bitte in das vorgesehene Feld eingeklebt beziehungsweise auf der Rückseite mit Namen versehen werden, damit das Foto dem jeweiligen Antrag eindeutig zugeordnet werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Sollte der alte Papierführerschein nicht mehr auffindbar sein, muss das weitere Vorgehen mit den Mitarbeitern der Zulassungsstelle besprochen werden. Hierzu ist es notwendig, einen Termin onlineexterner Link zu vereinbaren.