Pferde und Esel müssen einen Equidenpass besitzen

05.03.2021
Immer noch zu wenig bekannt, ist den Haltern von Eseln und Pferden (Equiden), dass ihre Tiere einen Pass besitzen müssen. Dieser muss dem Tier, seit einer Änderung der Viehverkehrsverordnung im vergangenen Jahr, nach dem Tod bei der Abholung in das Tierkrematorium/die Tierbeseitigungsanstalt mitgegeben werden, um dann ungültig gemacht werden zu können.

Bereits seit dem 01. Juli 2009 müssen alle Equiden die in der EU gehalten werden einen Equidenpass besitzen. In Deutschland gehaltene Tiere werden mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Datenbank eingetragen. Alle Pferde- und Eselbesitzer sind gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften zur Anzeige ihrer Haltung im zuständigen Veterinäramt verpflichtet.

Der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis, sondern ein Begleitdokument, das der Identifikation des Tieres z.B. bei Turnieren, einem Besitzerwechsel oder gegenüber Behörden dient. Er muss das Tier bei jedem Transport begleiten und am Standort des Pferdes (z.B. am Pensionsstall) verbleiben. In ihm werden Arzneimittelbehandlungen und Impfungen erfasst und der Status ob das Tier geschlachtet werden darf, oder von der Schlachtung ausgeschlossen ist, hinterlegt. Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten.

Wo ist der Eqidenpass erhältlich
Equidenpässe für Zuchtpferde werden von den anerkannten Züchtervereinigungen für ihre Mitglieder in Verbindung mit der Zuchtbescheinigung für das Pferd ausgestellt.

Für alle anderen Pferde, Ponys und Esel, die noch keinen Pass besitzen, ist in Bayern eine Beantragung über den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. möglich. Auf deren Internetseite sind weitere aktuelle Informationen zum Thema Equidenpass zu finden.
Verstöße in diesen Bereichen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Pferde Wolfgang Claussen  Pixaby
Bild: Ein Pass ist für Pferde und Esel Pflicht
Wolfgang Claussen/ Pixabay