Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene, aber auch für pflegende Angehörige in der Regel mit großen Herausforderungen und gravierenden Änderungen in der bisherigen Lebenssituation verbunden. Gleichzeitig ergeben sich rechtliche, finanzielle und lebenspraktische Fragen wie etwa die Entscheidung, die Pflege im häuslichen Bereich zu organisieren oder in einem Pflegeheim. Bei diesen Entscheidungen steht der Bezirk Unterfranken sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen beratend zur Seite. Das Beratungsangebot umfasst sowohl die rechtlichen und finanziellen Aspekte als auch die pflegefachliche Seite.  

Die bayerischen Bezirke sind im Rahmen der Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch zuständig für die Gewährung aller Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der Bezirk Unterfranken hilft damit Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für eine ambulante, das heißt häusliche Pflege oder für die Pflege in einem Pflegeheim zu begleichen. Der Bezirk Unterfranken erweitert sein Beratungsangebot im Zusammenhang der so genannten „Hilfe zur Pflege“, und berät künftig, zunächst im Vier-Wochen-Rhythmus, auch im Landkreis Main-Spessart.  

Der ersten Termine im Landratsamt Main-Spessart finden statt am: 

  • Dienstag, 23. Juni, von 9 bis 12 Uhr, Zimmer 131, 1. Stock 
  • Dienstag, 21. Juli, von 9 bis 12 Uhr, Zimmer 131, 1. Stock 
  • Dienstag, 18. August, von 9 bis 12 Uhr, Zimmer 131, 1.Stock 

Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich, per Tel.: 0 93 53 / 793 – 11 26 oder E-Mail: Beate.Koehler@Lramsp.de.